Verarbeitung nach DSGVO
Verarbeitung nach DSGVO wird geregelt in der DSGVO Artikel 30. Die Verarbeitung mit personenenbezogenen Daten sind im Verzeichnis zu dokumentieren
Die EU-DSGVO ist eine Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und ist zusammen mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (Neu-BDSG) im Mai 2018 in Kraft getreten. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§32 BDSG).
In der Datenschutzgrundverordnung ist der Schutz von personenbezogenen Daten sowie das Auskunftsrecht von Betroffenen geregelt. Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 DSGVO Informationen die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Alle Unternehmen in Deutschland sind somit verpflichtet ab 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Verarbeitung nach DSGVO wird geregelt in der DSGVO Artikel 30. Die Verarbeitung mit personenenbezogenen Daten sind im Verzeichnis zu dokumentieren
Erfahren Sie, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gewährleisten können und welche Rolle ein Datenschutzbeauftragter dabei spielt.
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